Rechtsanwalt Michael Wojtech
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Rechtsprechung


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25.07.2017

Pauschale Kosten für smsTAN unzulässig - BGH, Urteil v. 25.07.2017 - XI ZR 260/15

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit der Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)", mit welcher ein Kreditinstitut von Verbrauchern pauschal jede smsTAN berechnete. Diese Klausel halte der Inhaltskontrolle, welcher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterziehen seien laut BGH nicht stand. Das Entgelt könnte nur verlangt werden, "wenn sie auch tatsächlich der Erteilung eines Zahlungsauftrages dient und damit als Teil des Zahlungsauthentifizierungsinstruments "Online-Banking mittels PIN und TAN" fungiert".



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