Rechtsanwalt Michael Wojtech
Ihr Münchner Anwalt

AKTUELLES

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Rechtsprechung


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06.04.2017

Einmalige Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille rechtfertigt keine MPU - BVerwG, Urteil v. 06.04.2017 - 3 C 24.15 / 3 C 13.16

Für die Begründung einer MPU ist mehr erforderlich als die Tatsache, dass das Strafgericht aufgrund einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert unter 1,6 den Führerschein entzogen hat.



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