Rechtsanwalt Michael Wojtech
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Rechtsprechung


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09.01.2019

Private Krankenversicherung: Versicherer dürfen Behandlungskosten mit alten Beitragsschulden auch im Notlagentarif aufrechnen - BGH, Urteil v. 5.12.2018 - IV ZR 81/18

Geklagt hatte ein Versicherter, der aufgrund seiner Beitragsschulden in den Notlagentarif umgestellt worden ist. Der Versicherte musste die Behandlungskosten für einen Krankenhausaufenthalt selbst bezahlen, da die Versicherung mit den Beitragsschulden aufgerechnet hat. Der BGH hat dem Versicherten nicht Recht gegeben und die Revision zurückgewiesen.



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